Ab heute gilt erstmals die Winterreifenpflicht für LKW über 3,5 Tonnen, die im März 2006 mit der 27. Novelle des KFG beschlossen wurde. Lkws und Sattelzugfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg, Omnibusse und Gelenkkraftfahrzeuge müssen demnach von 15. November bis 15. März mit Winterreifen an mindestens einer Antriebsachse ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 6 mm bei Diagonalreifen oder 5 mm bei Radialreifen. Zusätzlich sind auch Schneeketten mitzuführen. Diese Regelung gilt auch für LKW mit ausländischem Kennzeichen, die Polizei kann bei Zuwiderhandeln und Gefährdung der Verkehrssicherheit die Weiterfahrt verbieten. Achtung: laut einer Erlass des Verkehrsministeriums müssen zwischen 15.11. und 15.3 auch bei der jährlichen Überprüfung des LKW Winterreifen montiert sein, sonst gibts kein positives Prüfgutachten (Quelle)!
PKW sind von der Regelung nicht betroffen, es ist auch laut Verkehrsministerium nicht geplant, eine Winterreifenpflicht für PKW einzuführen.