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Winterreifenpflicht ab 1. November 2009!

Nicht vergessen: es bleiben nur mehr wenige Tage, um rechtzeitig zum 1. November am eigenen Kraftfahrzeug Winterreifen montieren zu lassen. Seit letztem Jahr gilt ja von 1.11. bis 15.3. die „situative Winterausrüstungspflicht“, wenn das KFZ also zwischen 1. November und 15. April bei “winterlichen Fahrverhältnissen”, also Eis, Schnee und Matsch gefahren werden soll, müssen entweder rundum Winterreifen (mit mehr als 4mm Restprofiltiefe!) montiert sein oder an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten verwendet werden (was aber nur auf durchgehender Schneefahrbahn erlaubt ist). LKW über 3.5 Tonnen müssen in diesem Zeitraum unabhängig von den Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Alle Details dazu finden sich in unserem Artikel vom letzten Jahr – die Fakten haben sich seither nicht geändert.
Allzeit gute Fahrt – und gleich morgen den Termin beim Reifenhändler vereinbaren!