Man kann auch mit verhältnismäßig wenig Leistung flink unterwegs sein, denn Elektrofahrräder sind eine lustige Sache für den Stadtverkehr und Kurzstrecken. Dem Team von Elektrofahrrad-einfach.de waren die in Deutschland erlaubten 250 Watt und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit zu wenig und so haben sie sich daran gemacht, in mehreren Ausbaustufen den Streetfighter zu bauen. Dieses Elektrofahrrad war bereits in der ersten Ausbaustufe mit 1000 W und 54 km/h Höchstgeschwindigkeit gut genug, um trainierende Hobbyradrennfahrer mit lockerem Mittreten zu überholen. Weiters war als nächstes Ziel eine Lösung gefragt, die technischen Komponenten sicher zu verkleiden, um Schäden durch Feuchtigkeit und mechanische Einwirkung zu verhindern. In der derzeitigen dritten Ausbaustufe leistet der Elektromotor satte 5000 Watt bei 72 Volt Akkuspannung. Das ist genug, um für mopedähnliche Beschleunigung und eine Höchstgeschwindigkeit von über 63 km/h zu sorgen. Leider darf das Gerät in keinster Weise legal auf der Strasse gefahren werden, aber es zeigt recht eindrucksvoll, was mit vorhandener Technik und relativ geringen Mitteln bereits heute möglich wäre. (gefunden bei bikearea)
Schwedische Bestien: Wölfe im Schafspelz
In Schweden sind die Winter lang, kalt und finster. Offenbar dürfte das zu erhöhter Kreativität anregen, denn diese beiden Geräte sind wohl die bestgetarnten Sprintgeräte überhaupt:
Patient Nummer 1 ist ein Saab 99 – bis 1984 gebaut, zählte er noch vor wenigen Jahren auch noch bei uns zum Straßenbild, allerdings hauptsächlich als mehr oder minder gut gepflegtes Großvater-Auto. Dieses spezielle Exemplar wurde mit Allradantrieb und Motor aus dem Audi-Regal bestückt und mit einem Turbolader auf etwa 700 PS aufgeblasen. Diese extreme Kombination sorgt für Beschleunigungszeiten von unter 10 Sekunden auf eine Viertelmeile. Definitiv kein besonders guter Gegner, wenn man neben diesem Auto an der Kreuzung nur mit einem popeligen Golf GTI antreten wollte.
Patient Nummer 2 ist ein Volvo 122, auch bekannt als Amazon. Diese Baureihe wurde bis 1970 gefertigt und hatte im Original bis etwa 100 PS unter der Haube. Auch hier wurde etwas an der Leistungsschraube gedreht, denn mehr als 500 PS befeuern dieses Geschoß, wobei die Straßenlage zu wünschen übrig lässt. „It’s like a snake on a hot summer day“ bringt der Testfahrer im Video die Sache auf den Punkt. Immerhin stammen Bremsen und Felgen vom Volvo S80, stehenbleiben sollte das Ding also. Ein spektakulärer Auftritt ist mit diesem Oldie sicher: knapp über 11 Sekunden für die Beschleunigung über die Viertelmeile sind für ein 42 Jahre altes Fahrzeug nicht übel.
Das ultimative Winterauto
Dieser Subaru WRX STI ist das ultimative Spaßgerät für den Winter – die mehr als 400 PS aus dem turbogeladenen 2,5-Liter-Boxermotor und Kettenantriebe anstatt der Räder sorgen für ungehemmten Vortrieb auf nahezu jedem Untergrund. Das Gerät entstand unter der Federführung von Ken Block, einem amerikanischen Rallyefahrer. Im Online-Magazin 0-60mag.com gibt es ein Interview dazu zu lesen. Und wir haben ein Video mit diesem Kettenviech in Action.
Nur schwimmen kann er nicht.
Winterreifenpflicht ab 1. November 2009!
Nicht vergessen: es bleiben nur mehr wenige Tage, um rechtzeitig zum 1. November am eigenen Kraftfahrzeug Winterreifen montieren zu lassen. Seit letztem Jahr gilt ja von 1.11. bis 15.3. die „situative Winterausrüstungspflicht“, wenn das KFZ also zwischen 1. November und 15. April bei “winterlichen Fahrverhältnissen”, also Eis, Schnee und Matsch gefahren werden soll, müssen entweder rundum Winterreifen (mit mehr als 4mm Restprofiltiefe!) montiert sein oder an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten verwendet werden (was aber nur auf durchgehender Schneefahrbahn erlaubt ist). LKW über 3.5 Tonnen müssen in diesem Zeitraum unabhängig von den Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Alle Details dazu finden sich in unserem Artikel vom letzten Jahr – die Fakten haben sich seither nicht geändert.
Allzeit gute Fahrt – und gleich morgen den Termin beim Reifenhändler vereinbaren!
Neue Rubrik: Automobile Musik
Ein Auto ist seit jeher für viele Menschen mehr als nur ein Haufen Blech. Daher ist es kaum verwunderlich, dass viele Sänger und Songschreiber davon inspiriert wurden. Wir werden in Zukunft in der Rubrik „Musik“ Songs mit automobilem Hintergrund vorstellen. Wenn euch noch Titel einfallen – ab damit in die Kommentare!
Den Anfang macht ein Remix der besonderen Art: Janis Joplins „Mercedes Benz“ und „Autobahn“ von Kraftwerk, vereinigt zu einem unfassbar genialen Gesamtkunstwerk:
Crashtest: Baujahr 1959 gegen Baujahr 2009
Das amerikanische Insurance Institute For Highway Saftey hat anlässlich seines 50-jährigen Bestehens einen ganz besonderen Crashtest durchgeführt. Es wurden dabei ein Chevrolet Bel Air, Baujahr 1959 und ein aktueller Chevrolet Malibu aus dem Modelljahr 2009 halbseitig versetzt frontal aufeinandergehetzt. Mit dem unfassbaren Ergebnis sollte gezeigt werden, wie sehr sich die passive Sicherheit der Fahrzeuge in diesen 50 Jahren weiter entwickelt hat. Der neue Malibu fährt nahezu ungebremst bis zur Rückbank des alten Bel Air durch. Resultat des Tests: bei einem echten Crash hätte sich der Fahrer des modernen Autos leicht am Knie verletzt. Der Fahrer des Oldtimers wäre sofort tot gewesen.
Frontalcrash mit Bus gefilmt
Ein Autobus mit mehreren montierten Kameras war vor einigen Tagen in einen Frontacrash verwickelt – und die Kameras haben alles mitgefilmt. Man sieht den Bus aus einer Haltestelle ausfahren, kurz danach gerät ein entgegenkommender PKW über die Mittellinie und kollidiert frontal mit dem Bus. Der PKW-Insasse steigt aus eigener Kraft aus, es dürfte ihm also nicht viel passiert sein. Die Polizei geht davon aus, daß der Fahrer eingeschlafen sein dürfte.
Der Luxus-Oldtimer-Vergleichstest
In der britischen Autoshow Top Gear fand ein Vergleichstest der besonderen Art statt. Getestet wurden komfortable Viersitzer um etwa 25.000 britische Pfund (ca. 28.600 Euro). Abseits des aktuellen Neuwagenmarkts wurden echte Klassiker als Kontrahenten ausgewählt – ein Rolls Royce Corniche (Baujahr 1972) und ein Mercedes 600 lang (Baujahr 1963, das damals teuerste Auto der Welt). Diese wunderschönen antiken Luxusgeräte traten in eher unüblichen Disziplinen gegeneinander an: etwa mussten die beiden Moderatoren die Fahrzeuge in einem „Beschleunigungsrennen“ 400 Meter weit schieben, die Höchstgeschwindigkeit wurde gemessen, ein Slalom gefahren (Referenzgegner dabei: ein aktueller Hyundai mit 1.1 Litern Hubraum) und die Dickschiffe mussten in der Londoner Innenstadt eingeparkt werden. Einen „Sieger“ gab es zwar nicht, aber es ist trotzdem schön, diese beiden Meisterwerke des damaligen Fahrzeugbaus in Aktion zu sehen.
Tiefflieger
Kampfflugzeuge können beeindruckende Geschwindigkeiten erreichen. Wenn der Pilot besonders mutig ist, sogar knapp 3 Meter über dem Boden: ein kurzes Video, das man gesehen haben sollte. Ein weiteres Video zeigt auch spektakuläre Überflüge, teils wirklich nur Zentimeter über den Köpfen der Zuseher.
Eine weitere Leistungsschau mit Tiefflug ist in diesem Youtube-Video zu sehen. Etwa bei 50 Sekunden Laufzeit fliegt dieser Jet ähnlich tief.
Doch auch Zivilflugzeuge sind manchmal zum Tiefflug gezwungen. Auf der Karibikinsel St. Maarten liegt die Landebahn des Flughafens direkt neben dem Strand. Es ist ein beeindruckendes Schauspiel, wenn dort der 747-Jumbo-Jet der KLM im Landeanflug über den Strand drüberbraust.
Verkehrsstrafen in Italien: seit einer Woche extrascharf!
Vor einer Woche wurden die Verkehrsstrafen in Italien teils heftig teurer und härter. Der ARBÖ hat eine komplette Zusammenstellung der Änderungen. Beispiele der drakonischen Änderungen gefällig?
- Wer alkoholisiert mit Moped oder Motorrad erwischt wird (mit über 0,5 Promille), dessen Fahrzeug wird beschlagnahmt und versteigert (mit dem PKW geschieht das erst ab 1,5 Promille). Zusätzlich werden 500 bis 2.000 Euro Geldstrafe fällig und der Schein ist für 3 bis 6 Monate weg.
- Wer mit einem fremden Auto unterwegs ist und mehr als 1,5 Promille hat, dessen Schein ist für zwei bis 4 Jahre(!) weg (bisher ein bis zwei Jahre). Damit wird ein beliebtes Schlupfloch gegen die Beschlagnahme des Fahrzeuges geschlossen, weil immer mehr Italiener auf Leasingfahrzeuge umgestiegen sind, die nicht ihnen gehören und deshalb nicht versteigert werden können. Dafür ist nun der Deckel doppelt lange weg.
- „Nachtzuschlag“: wer zwischen 22 Uhr und 7 Uhr früh ein Delikt begeht, zahlt um bis zu einem Drittel mehr. Bei Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer gibts die Nachtzuschläge auch – aber diese entscheidet ein Richter je nach Fall. Dort dürfen es dann auch 50% sein. Beispielsweise kosten nächtliche 10 km/h zu viel bis über 200 Euro!
Eine vollständige Liste der Delikte und der zugehörigen Strafrahmen gibts auf der ARBÖ-Website.
Wir empfehlen: Urlaub genießen, gemütlich unterwegs sein, kein Alkohol am Steuer – dann ist auch im Jahr 2009 ein Italien-Urlaub leistbar. Sonst nicht mehr.