Ein Autofahrer hatte für eine Anonymverfügung statt 56 irrtümlich 57 Euro überwiesen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Strafe von €70 dafür festgesetzt. Zu Recht, urteilte der Verwaltungsgerichtshof, wie die Presse berichtete.
Kommentar des Anwalts Alexander Neurauter:
Es sei offenbar nicht möglich, das – schon im 17. Jahrhundert bekannte – Vergleichszeichen „⩾“ in der EDV der Republik zu implementieren, sodass auch ein zu großer Betrag akzeptiert würde